Bei Privataufträgen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung.
Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung Fulda
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Bei Privataufträgen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung.
Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).